PSD2 – Das Update für Ihr Online-Banking

PSD2 – Das Update für Ihr Online-Banking

 

Sicher haben Sie den Begriff „PSD2“ in den letzten Wochen auch schon an der ein oder anderen Stelle vernommen. Doch was bedeutet das für Sie als Nutzer unseres Online-Banking? Wir bringen für Sie „Licht ins Dunkel“…

Zum 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 um. Dadurch ergeben sich für Sie diverse Änderungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking. Hier finden Sie das Wichtigste für Sie im Überblick:

Mehr Sicherheit
Zum Login ins Online-Banking geben Sie künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Auch der Abruf von Kontoumsätzen, die länger als 90 Tage zurückliegen, erfordert eine TAN. Stellen Sie sicher, dass Sie auch unterwegs jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben.

Mehr Komfort
Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich. Zum Beispiel bei Überweisungen innerhalb Ihrer Sparkasse, bei denen der Inhaber des Empfänger- und Auftraggeberkontos identisch ist. Auch Kleinbetragszahlungen bis 30 Euro können Sie ohne TAN ausführen. Nach fünf aufeinanderfolgenden Zahlungsaufträgen oder einer Summe von über 100 Euro wird eine TAN abgefragt.

Mehr Transparenz
Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten ganz bequem verwalten können. Hier können Sie sehen, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.

WICHTIG: Wenn Sie eine App oder sonstige Banking-Software verwenden, sollten Sie diese rechtzeitig aktualisieren.

Weitere Informationen rund um PSD2 finden Sie auch in unserer Internet-Filiale unter: www.sparkasse-odenwaldkreis.de/psd2