Neues in 2016

Wie die Zeit vergeht: Was gestern noch aktuell war, ist heute schon überholt. Auch 2016 hat wieder viel Neues zu bieten. Hier haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

SEPA-Übergangsfrist endet
Ab dem 1. Februar 2016 gilt das SEPA-Verfahren ohne Ausnahmen. Ab dann werden Überweisungen nur noch mit der IBAN akzeptiert.

Weniger Steuern
Der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge werden moderat erhöht. Außerdem bleibt für Alleinerziehende mehr übrig: Der Entlastungsbetrag steigt deutlich.

Freistellungsauftrag nur noch mit Steuer-ID
Zum 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig. Liegt dem zuständigen Institut diese Nummer nicht bis zum Stichtag vor, darf es den eingerichteten Freistellungsauftrag nicht mehr berücksichtigen und muss bei Erträgen aus Kapitalvermögen die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einbehalten.

Zu viel gezahlte Steuern können dann erst über die Lohnsteuererklärung zurückgefordert werden.

Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt 2016 auf 50.850 Euro. Einkommen, die über dieser festgelegten Grenze liegen, bleiben bei der Beitragsermittlung unberücksichtigt.

Höhere Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2016 auf 56.250 Euro. Liegt das Einkommen eines Angestellten über dieser Grenze, so kann er in die private Krankenversicherung wechseln.

Kindergeld
Das Kindergeld wird auf 190 Euro für das erste und zweite Kind, auf 196 Euro für das dritte Kind und auf 221 Euro ab dem vierten Kind erhöht. Außerdem muss die Steuer-ID des Kindes und des Kindergeld-Empfängers bei der Familienkasse angegeben werden.

Vermieterbescheinigung bei Ein- und Auszug
Seit November 2015 muss der Vermieter einer Wohnung den Ein- und Auszug eines Mieters bestätigen. So sollen Schein-Anmeldungen verhindert werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Internet-Filiale.

(Quelle: sparkasse.de // Der Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Dieser Inhalt stellt keine Rechtberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes einzuholen.)